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   OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06   

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OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06 (https://dejure.org/2006,21006)
OLG München, Entscheidung vom 20.12.2006 - 34 SchH 16/06 (https://dejure.org/2006,21006)
OLG München, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 34 SchH 16/06 (https://dejure.org/2006,21006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 1036 Abs. 2; ; ZPO § 1042; ; ZPO § 1059 Abs. 1; ; ZPO § 1059 Abs. 2; ; ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b; ; ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss von Gründen zur Ablehnung des Schiedsrichters - Steuerberater der Gesellschaft als Schiedsrichter bei Kündigung des Gesellschaftsvertrags aus wichtigem Grund - Beurteilung der Erheblichkeit von Beweisangeboten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Präklusion von Gründen für die Ablehnung eines Schiedsrichters

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Präklusion von Gründen für die Ablehnung eines Schiedsrichters; Umfang der Sachaufklärungspflicht eines Schiedsgerichts; Vereinbarkeit der Beurteilungen der Erheblichkeit von Beweisangeboten eines Schiedsgerichts mit dem ordre public; Kriterien für die Annahme des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
    Darüber hinaus können Ablehnungsgründe nur ausnahmsweise noch im Aufhebungsverfahren geltend gemacht werden, wenn ein besonders schwerwiegender und eindeutiger Fall von Befangenheit vorliegt (BGH NJW 1999, 2370; Zöller/Geimer § 1059 Rn. 7).

    Dies gilt etwa dann, wenn der Schiedsrichter mögliche gegen ihn bestehende Ablehnungsgründe pflichtwidrig nicht vorab offenbart hat, wobei jeweils eine Abwägung zwischen dem Verstoß einerseits und dem Interesse an Rechtssicherheit und Rechtsfrieden andererseits vorzunehmen ist (BGH NJW 1999, 2370/2371 f.).

  • OLG München, 06.02.2006 - 34 SchH 10/05

    Entscheidung über Ablehnung eines Schiedsrichters unter Mitwirkung des

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
    Dieses Ablehnungsgesuch habe er auch angebracht, sei damit jedoch beim Senat unter Hinweis auf die Präklusion gescheitert (Beschluss vom 6.2.2006 = 34 SchH 010/05).

    aa) Soweit es um Ablehnungsgründe geht, die Gegenstand der Senatsentscheidung vom 6.2.2006 bildeten (34 SchH 010/05), ist der Antragsteller schon deshalb ausgeschlossen, weil die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs materielle Rechtskraftwirkung entfaltet; die Partei kann also dieselben Ablehnungsgründe im Aufhebungsverfahren nicht erneut geltend machen (Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1037 Rn. 8; Schwab/Walter Kap. 14 Rn. 25; RGZ 148, 1/2).

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
    (3) Durch das Ergebnis der schiedsgerichtlichen Rechtsanwendung wird die deutsche öffentliche Ordnung nur verletzt, wenn dieses zu den Grundgedanken der staatlichen Rechtsordnung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass der Schiedsspruch untragbar erscheint (materieller ordre public; vgl. BGH NJW 1990, 3210/3211; 2002, 960/961).
  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89

    Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
    (3) Durch das Ergebnis der schiedsgerichtlichen Rechtsanwendung wird die deutsche öffentliche Ordnung nur verletzt, wenn dieses zu den Grundgedanken der staatlichen Rechtsordnung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass der Schiedsspruch untragbar erscheint (materieller ordre public; vgl. BGH NJW 1990, 3210/3211; 2002, 960/961).
  • BGH, 30.11.1951 - II ZR 109/51

    Ausschluß aus einer offenen Handelsgesellschaft

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
    Grundlose vorsätzliche Tätlichkeiten gegen einen Mitgesellschafter und dessen Angehörige erscheinen nach den allgemeinen Wertvorstellungen geeignet, eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses hervorzurufen, die die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses begründet und damit einen Anlass zur Kündigung aus wichtigem Grund gibt (vgl. BGHZ 4, 108/113; BGH WM 1976, 1030/1032).
  • BGH, 03.07.1975 - III ZR 78/73

    Bestellung eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
    (3) Soweit im Rahmen des Aufhebungsantrags ein Besetzungsmangel darauf gestützt wird, dass der Schiedsrichter G. als Richter in eigener Sache tätig geworden sei, kann ein derartiger Umstand nicht nur einen Ablehnungsgrund, sondern auch einen Aufhebungsgrund bilden (BGH NJW 1976, 109; Zöller/Geimer § 1037 Rn. 8).
  • BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58

    Nachprüfung von Schiedssprüchen

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
    Die Begründung dient nicht dazu, eine Nachprüfung unter dem Gesichtspunkt des ordre public sicherzustellen (BGHZ 30, 89; Zöller/Geimer § 1054 Rn. 8).
  • BGH, 08.07.1976 - II ZR 34/75

    Gründung einer stillen Gesellschaft - Kündigung der stillen Gesellschaft -

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
    Grundlose vorsätzliche Tätlichkeiten gegen einen Mitgesellschafter und dessen Angehörige erscheinen nach den allgemeinen Wertvorstellungen geeignet, eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses hervorzurufen, die die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses begründet und damit einen Anlass zur Kündigung aus wichtigem Grund gibt (vgl. BGHZ 4, 108/113; BGH WM 1976, 1030/1032).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 4Z Sch 23/99

    Anwendung ausländischen (Patent-)Rechts durch das Schiedsgericht

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
    Soweit der Antragsteller bestimmte Verstöße im Schiedsverfahren unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs rügt, erlangen diese jedenfalls auch im Bereich des ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO) Bedeutung (vgl. BayObLG EWiR 2000, 199; OLG Köln SchiedsVZ 2005, 163/165; Zöller/Geimer § 1059 Rn. 68).
  • OLG Köln, 23.04.2004 - 9 Sch 1/03
    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
    Soweit der Antragsteller bestimmte Verstöße im Schiedsverfahren unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs rügt, erlangen diese jedenfalls auch im Bereich des ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO) Bedeutung (vgl. BayObLG EWiR 2000, 199; OLG Köln SchiedsVZ 2005, 163/165; Zöller/Geimer § 1059 Rn. 68).
  • RG, 09.04.1935 - VII 359/34

    Hat der Prozeßrichter im Aufhebungsverfahren über die Ablehnung von

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   OLG München, 12.01.2007 - 34 SchH 16/06   

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https://dejure.org/2007,84601
OLG München, 12.01.2007 - 34 SchH 16/06 (https://dejure.org/2007,84601)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.2007 - 34 SchH 16/06 (https://dejure.org/2007,84601)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 34 SchH 16/06 (https://dejure.org/2007,84601)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 122/50

    Forderungsübergang auf Versicherer

    Auszug aus OLG München, 12.01.2007 - 34 SchH 16/06
    Auf den Hilfsantrag der Antragsteller (BGHZ 5, 105/107; Musielak/Foerste ZPO 5. Aufl. § 281 Rn. 8) ist das Verfahren an das örtlich zuständige Brandenburgische Oberlandesgericht zu verweisen.
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